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Fiskalisierung 2020

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Zum 01.01.2020 tritt das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" in Kraft. Hiermit wird die Einzelaufzeichnungspflicht für elektronische Kassensysteme (GoBD) erneut verschärft. Was Sie als Kassenbetreiber beachten müssen, erfahren Sie hier.

GoBD

Mit den "Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" kurz (GoBD) wurden ab dem Jahr 2017 bereits strikte Vorgaben für elektronische Kassensysteme aufgestellt, diese hatten wir an anderer Stelle bereits zusammengefasst.

Mit Stichtag 01.01.2020 hat der Gesetzgeber diese Vorgaben nun noch einmal verschärft. Das Ziel hierbei ist es, nachträgliche Manipulationen an den aufgezeichneten Kassenvorgängen und damit verbundene Steuerhinterziehung zu verhindern.

Was ändert sich genau?

Ab dem Jahr 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht:

  • Sicherheitsmodul:
    Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
  • Speichermedium:
    Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
  • einheitliche digitale Schnittstelle:
    Die digitale Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung, für Prüfungszwecke gewährleisten.

Gibt es eine Zertifizierungspflicht?

Die technische Sicherheitseinrichtung, mit der die Aufzeichnungen des Kassensystems mit Beginn des Aufzeichnungsvorganges zu sichern sind, muss gemäß den Vorgaben des Budesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Eine solche Zertifizierungspflicht besteht jedoch nicht für das Kassensystem. Dieses muss lediglich über eine Schnittstelle zu einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung verfügen.

Ab wann muss meine Kasse umgestellt sein?

Auch wenn das neue Gesetz zum 01.01.2020 in Kraft tritt und damit faktisch für alle elektronischen Kassensysteme gilt, wird das Nichtvorhandensein einer technischen Sicherheitseinrichtung vom Finanzamt erst ab dem 01.10.2020 beanstandet werden. Eine entsprechende Anordnung wurde am 05.11.2019 durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassen.

Was bedeutet dies für JUNUX?

JUNUX wurde von Beginn an an den GoBD ausgerichtet. Für die Anbindung einer technischen Sicherheitseinrichtung wurde bereits eine Schnittstelle geschaffen, da beispielsweise für Österreich eine entsprechende Regelung schon seit längerem gilt. Für unsere österreichischen Kunden bieten wir daher ein kostenloses Plugin zur Anbindung unseres Partners "Fiskaltrust" an. Fiskaltrust bietet eine All-Inklusive-Cloud-Lösung an, mit welcher sämtliche gesetzlichen Signierungs- und Aufbewahrungsauflagen erfüllt werden.

Für den deutschen Markt wird Fiskaltrust die Lösung entsprechend ausbauen, sodass wir hier auch unseren deutschen Kunden diese Lösung anbieten können. Das Release ist hier für das erste Quartal 2020 geplant. Um unseren Kunden eine Auswahl bieten zu können, sind wir darüber hinaus derzeit noch mit anderen Anbietern einer Sicherheitseinrichtung in der Cloud in Kontakt, um auch für diese Schnittstellen anbieten zu können.

Entstehen zusätzliche Kosten?

Das entsprechende JUNUX-Plugin zur Anbindung einer unserer Partnerlösungen stellen wir unseren Kunden kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus muss ein separater Vertrag zwischen JUNUX-Kunde und dem jeweiligen Cloud-Dienstleister (bsp. mit Fiskaltrust) geschlossen werden. Die Kosten werden sich hier auf ca. 20-30€ je Monat belaufen. Darin enthalten sind die Nutzungsentgelte für die technische Sicherheitseinrichtung, das digitale Online-Archiv zur Aufbewahrung der Belege für die Zeit der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (zehn Jahre) sowie eine Schnittstelle zum Finanzamt für die gesetzeskonforme Übergabe der Belege im Falle einer Prüfung.

Quellen
  • https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/18_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2016-12-28-Kassenmanipulationsschutzgestz/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf
  • https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-05-nichtbeanstandungsregelung-bei-verwendung-elektronischer-aufzeichnungssysteme.html

Die Kassensicherungsverordnung und ihre Folgen.

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