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Kassennachschau ab 2018

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Seit dem 01.01.2018 werden in Deutschland Kassenprüfungen durchgeführt. Im Gegensatz zu Betriebsprüfungen finden die sogenannten Kassennachschauen unangemeldet statt. Was wird geprüft und was sollten Sie beachten, damit Sie der nächsten Kassenprüfung entspannt entgegen sehen können?

Gesetzliche Grundlage

Mit dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl 2016 I S. 3152)" wurden die Neuregelungen zur Kassennachschau eingeführt. Damit werden die zuvor eingeführten GoBD um weitere Bestimmungen ergänzt, welche die Manipulation von elektronischen Kassensystemen weiter erschweren sollen.

Zulässig ist eine Kassennachschau zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben. Hierzu zählt auch die Überprüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes der Kassen im Geschäftsbetrieb.

Ablauf einer Kassennachschau

Auch wenn eine Kassennachschau ohne vorherige Ankündigung stattfinden darf, so ist diese doch auf die Geschäftsräume und die dortigen üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zu begrenzen. Die Gepflogenheiten der jeweiligen Branche sind dafür ausschlaggebend, welche Geschäftszeiten als üblich anzusehen sind. Somit wäre beispielsweise im Einzelhandel auch eine Prüfung an einem Samstag zulässig.

Im Regelfall wird sich der Kassenprüfer also unangekündigt im Geschäft des Steuerpflichtigen zunächst ausweisen. Er erhält damit unmittelbar die Befugnis, das Kassensystem und die ordnungsgemäße Aufzeichnung sämtlicher Kassenvorgänge (also Einnahmen und Ausgaben) zu kontrollieren. Alternativ dazu kann sich der Prüfer allerdings auch als Testkäufer ausgeben. Er wird also in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Steuerpflichtigen Testkäufe durchführen, ohne sich vorher ausweisen zu müssen. Somit kann er den Einsatz des Kassensystems und die erzeugten Dokumente (Kassenbon) unauffällig prüfen (sog. "Beobachtung der Kasse"). Sobald der Prüfer aber Einblick in die Geschäftsbücher und Aufzeichnungen nehmen möchte, muss er sich hierfür jedoch wie im Fall zuvor zunächst ausweisen.

Was wird genau geprüft?

Bei der Kassennachschau werden die folgenden Punkte geprüft:

  • Vollständigkeit: Wurden alle Einnahmen und Ausgaben vollständig erfasst? Gibt es Anzeichen, dass Rechnungen nachträglich geändert wurden? Sind Bons und Kassenabschlüsse fortlaufend nummeriert?
  • Sachliche Zuordnung: Sind Einnahmen und Ausgaben klar getrennt aufgezeichnet? Stimmen die Umsätze und die Tagesendsummen der Registrierkasse überein? Können alle unternehmensrelevanten Daten jederzeit elektronisch ausgewertet werden?
  • Zeitliche Ordnung: Können die Kassen- und Tagesabschlussbons, sowie sämtliche buchhaltungsrelevante Daten und die Bedienungs- und Programmieranleitungen der Kasse für 10 Jahre aufbewahrt werden?

Empfehlungen für eine erfolgreiche Kassennachschau

Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit, also die Journal- und Auswertungsdaten des Kassensystems sowie die technischen Daten zur Registrierkasse. Ebenso sollte eine Weitergabe der Unterlagen und Daten in elektronischer Form an den Prüfer kurzfristig möglich sein. Lassen Sie sich am Ende ein Protokoll der Prüfung vom Prüfer aushändigen.

Quellen
  • http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/18_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2016-12-28-Kassenmanipulationsschutzgestz/0-Gesetz.html

Was Sie für die Prüfung Ihrer Kasse berücksichtigen müssen.

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